Datenschutz wird Datennutz

Der Sinn des Datenschutzes besteht darin, das Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Privatsphäre zu schützen. Das Datenschutzgesetz verbietet daher grundsätzlich das Erheben, Nutzen, Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten* - und erlaubt nur bestimmte Ausnahmen. Dazu gehört vor allem das Arbeiten mit Daten für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke. Dabei gelten klare Bedingungen. Beispielsweise die Vorschrift der Datensparksamkeit. Daran lässt sich gut zeigen, wieso Datenschutz zugleich Datennutz ist:

Werden Daten gespeichert, die für den jweiligen Zweck nicht erforderlich sind, ist das nicht nur unrechtmäßig sondern vor allem hinderlich für schlanke und effiziente Geschäftsprozesse.

Daher ist es Datennutz, Ihre Datenbestände auf das Notwendige und Sinnvolle zu konzentrieren. Das beschleunigt Datenzugriffe, erleichtert die Pflege und Aktualisierung und stärkt das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner in Ihre Zuverlässigkeit und Professionalität. Und ganz nebenbei erfüllen Sie zwingende Rechtsvorschriften. So ersparen Sie sich Ärger mit Behörden, Abmahnungen, Bußgelder oder langwierige und teure Gerichtsverfahren.